Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Arbeitszeitgesetzes, der am 18.04.2023 bekannt wurde, beinhaltet die Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung. Die Tarifpartner sollen in Einzelfällen eine Abweichung vereinbaren können.
Die Bundesregierung reagiert hiermit auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundes-Arbeitsgerichts (BAG / siehe nachfolgender Beitrag).
Bei der Einführung digitalen Erfassung der Arbeitszeiten (stationär oder mobil) unterstützen wir Sie jederzeit gern. Weitere Informationen zum Thema „Zeiterfassung“ finden Sie hier.