Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Beschluss vom 13. September 2022 (Az.: 1 ABR 22/21) entschieden, dass Unternehmen zur Erfassung der Arbeitszeiten der Arbeitnehmenden verpflichtet sind.

Damit folgt das BAG dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2019 (Rechtssache C-55/18), wonach Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) die Unternehmen verpflichten müssen, die genauen Arbeitszeiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer systematisch und umfassend zu erfassen.

Durch die Entscheidung des BAG sind ab sofort alle Unternehmen dazu verpflichtet, die Arbeitszeit der Arbeitnehmenden umfassend zu erfassen. Dieses ist insbesondere aufgrund der aktuell häufig praktizierten Arbeit im „Home-Office“ für viele Betriebe eine Herausforderung.

Gern stehen wir Ihnen hier in allen Fragen rund um das Thema stationäre und/oder mobile „Zeiterfassung“ jederzeit gern zur Verfügung