ZEIT/ SICHERHEIT / PRODUKTIVITÄT

Seit über 17 Jahren ist die Nord-Informatik GmbH in Hildesheim Ihr kompetenter Partner für die Lösung Ihrer Anforderungen aus den Bereichen Zeit, Sicherheit und Produktivität.

Unsere Kunden schätzen unsere pragmatischen Lösungsansätze und die vertrauensvolle und verbindliche Zusammenarbeit. Darüber hinaus verfügen wir durch die hochwertige Ausbildung unserer Mitarbeiter und die permanente Fortbildung über die Kompetenz in den notwendigen aktuellen Technologien.

Unser Lösungsangebot umfaßt im Wesentlichen die folgenden Gebiete:

Zeiterfassung zukünftig digital

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Arbeitszeitgesetzes, der am 18.04.2023 bekannt wurde, beinhaltet die Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung. Die Tarifpartner sollen in Einzelfällen eine Abweichung vereinbaren können.

Die Bundesregierung reagiert hiermit auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundes-Arbeitsgerichts (BAG / siehe nachfolgender Beitrag).

Bei der Einführung digitalen Erfassung der Arbeitszeiten (stationär oder mobil) unterstützen wir Sie jederzeit gern. Weitere Informationen zum Thema „Zeiterfassung“ finden Sie hier.

Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Beschluss vom 13. September 2022 (Az.: 1 ABR 22/21) entschieden, dass Unternehmen zur Erfassung der Arbeitszeiten der Arbeitnehmenden verpflichtet sind.

Damit folgt das BAG dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2019 (Rechtssache C-55/18), wonach Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) die Unternehmen verpflichten müssen, die genauen Arbeitszeiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer systematisch und umfassend zu erfassen.

Durch die Entscheidung des BAG sind ab sofort alle Unternehmen dazu verpflichtet, die Arbeitszeit der Arbeitnehmenden umfassend zu erfassen. Dieses ist insbesondere aufgrund der aktuell häufig praktizierten Arbeit im „Home-Office“ für viele Betriebe eine Herausforderung.

Gern stehen wir Ihnen hier in allen Fragen rund um das Thema stationäre und/oder mobile „Zeiterfassung“ jederzeit gern zur Verfügung

Elektronischen Zeiterfassung auf Initiative des Betriebsrats ?

In den Leitsätzen des Landesarbeitsgerichts Hamm findet sich abweichend zum Bundesarbeitsgericht (BAG, Beschluss vom 28.11.1989, 1 ABR 97/88) die aktuelle Entscheidung (TaBV 79/20 vom 27.07.2021, die vollständige Begründung finden Sie hier, noch nicht rechtskräftig), dass dem Betriebsrat bei der Einführung einer elektronischen Zeiterfassung gem. § 87 Absatz 1 Nr. 6 BetrVG ein Initiativrecht zusteht. Das kann in letzter Konsequenz dazu führen, dass ein Betriebsrat über die Einigungsstelle versuchen könnte, die Einführung einer elektronischen Zeiterfassung zu „erstreiten“.

Im Rahmen unserer langjährigen Erfahrung mit verschiedenen Zeiterfassungssystemen unterstützen wir Sie gern bei allen Fragen rund um dieses Thema.

Unsere Werte

Aufgrund unseres breiten Spektrums an Firmenkunden haben wir es bei unserer täglichen Arbeit mit vielen unterschiedlichen Menschen zu tun, die verschiedene Bedürfnisse und Ansichten haben. Es ist uns bewußt, daß wir auf diese Menschen eingehen müssen und deren Wünsche für uns höchste Priorität haben müssen. Dieser Verantwortung stellen wir uns gern.

Ehrlichkeit im gemeinsamen Umgang miteinander, Verbindlichkeit in den Aussagen und Termintreue können unsere Kunden von uns erwarten. Natürlich geht auch bei uns mal etwas schief, aber dann werden wir unser Bestes geben, um diesen Mangel schnellstmöglich zu beheben.